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Heiraten in Lübeck

Das Standesamt Lübeck ist zuständig für alle Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften in der Hansestadt Lübeck. In jedem Jahr heiraten etwa 1000 bis 1200 Paare bei uns – auch Verlobte, die nicht in Lübeck wohnen, können hier die Ehe eingehen.
(Hinweis für gleichgeschlechtliche Paare, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen wollen: Da die Zuständigkeit nicht bundeseinheitlich geregelt wurde, erkundigen sie sich bitte bei Ihrem Standesamt, ob in ihrem Bundesland, wie in Schleswig-Holstein, das Standesamt für die Begründung von Lebenspartnerschaften zuständig ist.) Die Anmeldung ist an das Wohnortstandesamt gebunden.

Im Lübecker Standesamt wird Ihre Hochzeit zu einem unvergesslichen Erlebnis:

Ansichten des Standesamtes Lübeck


Die „Lindesche Villa“
Die „Lindesche Villa“
das Dienstgebäude des Standesamtes der Hansestadt Lübeck
in der Ratzeburger Allee 16, 23564 Lübeck
Rückseite mit Garten der „Lindeschen Villa“Rückseite mit Garten der „Lindeschen Villa“
Rückseite mit Garten der „Lindeschen Villa“
Blick ins Trauzimmer“Blick ins Trauzimmer“
Blick ins Trauzimmer
Fotos: Monika Schild
Heiratsraum
"Der schönste Moment des Lebens..."
Blick in unser Trauzimmer.
Foto: Angelika Lieblinger

Eheschließungstermine des Standesamtes

Montag, Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 17:00 Uhr
Freitag
Oktober bis März 09:00 - 12:00 Uhr
April bis September 08:00 - 12:00 Uhr
von April bis September optional bis 13:00 Uhr
(Aufpreis 80,- EUR)

Eheschließungen an anderen Terminen (wie z.B. an speziellen Daten), sind in Ausnahmefällen möglich. Bitte fragen Sie uns im Einzelfall.

auf der Viermastbark "Passat" in Travemünde

(max. drei Eheschließungen pro Tag)

Montag und Dienstag 15:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
April bis September 15:00 bis 16:00 Uhr
Oktober bis März 14:00 bis 15:00 Uhr
Sonnabend 10:00 bis 11:00 Uhr

Servicezeiten im Standesamt der Hansestadt Lübeck:

Montag und Dienstag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittwoch - GESCHLOSSEN -
Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Serviceleistungen mit Auslandsbezug

bei Anmeldungen von Neugeborenen, Anmeldung und Beratung zur Eheschließung, sowie Ausstellungen von Ehefähigkeitszeugnissen

Montag und Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  und
  14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

So erreichen Sie uns:

Standesamt Lübeck
Ratzeburger Allee 16
23564 Lübeck
Telefon: 0451 / 122-34-10 bis-12
Fax: 0451 / 122-3499
E-Mail: standesamt@luebeck.de
Internet: http://standesamt.luebeck.de

Notwendige Dokumente für die Anmeldung Ihrer Eheschließung bzw. der eingetragenen Lebenspartnerschaft:

Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate gültig. Suchen Sie bitte rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen zusammen. Wenn Sie unsicher sind welche Unterlagen Sie benötigen, berät Sie gern das Standesamt Ihres Wohnortes.

Sollte es aus wichtigem Grund nicht möglich sein, dass beide Verlobte / Lebenspartner/-innen gemeinsam zur Anmeldung der Eheschließung / Lebenspartnerschaft ins Standesamt kommen können, so ist es möglich die / den Verlobte(n) / Partner /-in mit dem hier bereitgestellten Formular zu bevollmächtigen, die Anmeldung allein durchzuführen.

Einverständniserklärung oder Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung [PDF Datei 292 KB]

1. Nachweise zur Person und Wohnort

Als Nachweis zur Person dient üblicherweise ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Außerdem benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung, diese enthält Angaben zur Ihrem aktuellen Wohnort, Ihrem Familienstand und manchmal auch zur Religion. Viele Standesämter stellen die Aufenthaltsbescheinigung bei der Anmeldung zur Eheschließung selbst mit aus, normalerweise erhalten Sie die Aufenthaltsbescheinigung aber beim Einwohnermeldeamt.

2. vorzulegende Urkunden - allgemein

Zur Anmeldung benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, diese wird beim Standesamt Ihres Geburtsortes ausgestellt.

3. vorzulegende Urkunden und Unterlagen - Geschiedene oder Verwitwete

Geschiedene oder Verwitwete benötigen zusätzlich zu der obengenannten Abschrift aus dem Geburtsregister noch eine Eheurkunde, sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten.

4. vorzulegende Urkunden für gemeinsame Kinder

Sollten bereits gemeinsame Kinder da sein, so sind natürlich auch die Geburtsurkunden dieser vorzulegen. Wenn beim Jugendamt bereits eine Sorgeerklärung erfolgt ist, so ist auch ein Nachweis darüber vorzulegen.

Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe / Lebenspartnerschaft [§ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)]:

1. Bestimmung eines gemeinsamen Namens

Hier kann der Name der Frau oder des Mannes bzw. bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, der Name einer Partnerin / eines Partners, bestimmt werden.

2. Bildung eines Doppelnamens

Nur diejenige / derjenige, dessen Name nicht zum Ehenamen / Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt wurde, kann einen Doppelnamen bilden. Es ist möglich den Geburtsnamen oder Familiennamen aus vorangegangener Ehe / Lebenspartnerschaft, voranzustellen oder anzufügen. Die Namen werden durch einen Bindestrich verbunden.

3. getrennte Namensführung

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung einen gemeinsamen Ehenamen / Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen.
Jeder kann in der Ehe / Lebenspartnerschaft seinen Namen weiterführen. In diesem Fall ist die Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens / Lebenspartnerschaftsnamens auch jederzeit während des Bestehens der Ehe / Lebenspartnerschaft noch möglich. Es gelten die gleichen Wahlmöglichkeiten, die unter Punkt 1 und 2 genannt sind.

Auswahl unserer Stammbücher


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Stammbuch Passat Stammbuch mit Foto der Passat Stammbuch Hansestadt Lübeck

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