Informationen zur Übernachtungssteuer
In Kürze wird der Bereich Steuern der Hansestadt Lübeck an dieser Stelle Auskünfte und Formulare zu den Lübecker Steuern bereitstellen.
Die Lübecker Bürgerschaft in ihrer Sitzung vom 24.11.2011 die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) in der Hansestadt Lübeck beschlossen.
Die amtliche Bekanntmachung dieser Satzung finden Sie hier.
Weitere Unterlagen:
Arbeitgeberbestätigung für beruflich bedingte Reisen (bestaetigung_arbeitgeber.pdf)
Hinweis: Die Arbeitgeberbestätigung muss mit dem Briefkopf oder dem Firmenstempel des Arbeitgebers versehen seinEigenbestaetigung für Selbstständige (bestaetigung_selbststaendige.pdf)
Wenn Sie Fragen zu der neuen Steuer haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
1.220 Bereich Steuern
Fischergrube 53, 23552 Lübeck
Komm. Leiterin: Linda Schütt
Telefon: (0451) 122-22 01, Fax: 122- 22 90
Sie können Ihre Fragen gerne auch an per E-Mail an steuern@luebeck.de senden.