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Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck

Worüber entscheidet sie? - Die Aufgaben

Die Bürgerschaft ist als Gemeindevertretung für alle wichtigen Angelegenheiten der Hansestadt Lübeck zuständig. Als wichtig gilt das, was – außer den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben – aufgrund seiner politischen Bedeutung, seiner wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Hansestadt Lübeck ist. Die Bürgerschaft trifft Entscheidungen und überwacht deren Umsetzung.

Zuständig ist die Bürgerschaft unter anderem insbesondere für Entscheidungen über

Beschlossene Satzungen sind öffentlich bekannt zu machen. Sie werden – wie auch Entgeltordnungen und andere wichtige Informationen – in der „Lübecker Stadtzeitung“ als Mitteilungsblatt der Hansestadt Lübeck veröffentlicht. Die Bürgerschaft kontrolliert zudem die Verwaltung. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, haben die Mitglieder der Bürgerschaft Unterrichtungs -, Anfrage - und Akteneinsichtsrechte.


Die Sitzungstermine der Bürgerschaft für das Jahr 2010

Die Mitglieder der Bürgerschaft kommen im Jahr 2010 zu sieben regulären Sitzungen zusammen. Als Termine sind festgelegt: 28. Januar 2010, 16:00 Uhr; 25. Februar 2010, Ganztagessitzung; 25. März 2010, 16:00 Uhr; 27. Mai 2010, 16:00 Uhr; 01. Juli 2010, Ganztagessitzung; 30. September 2010, Ganztagessitzung und 25. November 2010, Ganztagessitzung. In besonderen Fällen kann die Bürgerschaft zu Sondersitzungen einberufen werden.

Das Büro der Bürgerschaft

Der Stadtpräsidentin steht als Vorsitzender der Lübecker Bürgerschaft ein Büro zur Verfügung. Dessen Aufgabe ist, die politische Steuerung zu unterstützen. So zählen zu den Tätigkeitsfeldern des Büros der Bürgerschaft die Geschäftsführung für die Bürgerschaft, den Ältestenrat und den Seniorenbeirat, die Öffentlichkeitsarbeit für die Bürgerschaft und die Information und Beratung der Bürgerschaftsmitglieder. Da dem Büro der Bürgerschaft eine Mittlerfunktion zwischen Verwaltung und Kommunalpolitik zukommt, ist eine enge Kooperation mit den Fraktionen und deren Büros sowie mit den einzelnen Verwaltungsbereichen Grundvoraussetzung. Eine wichtige Aufgabe ist zudem die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der einzelnen Bürgerschaftssitzungen.


Büro der Bürgerschaft

Rathaus
23539 Lübeck
E-Mail:
Internet: http://www.buergerschaft.luebeck.de

Susanne Kasimir
Leiterin
Persönliche Referentin der Stadtpräsidentin

Telefon 0451/122 - 1012

Andrea Aewerdieck-Zorom
Sachbearbeiterin/Stellv. Leiterin
Telefon 0451/122-1013

Bianco Domprobst
Vorzimmer
Telefon 0451/122-1011

Christa Preuß
Sachbearbeiterin
Telefon 0451/122 - 1018

Seniorenbeirat
Fischstraße 1-3, Ecke Schüsselbuden 16
23539 Lübeck
3. OG, Raum 311 (Fahrstuhl vorhanden)
Mo, Die, Do und Fr. von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Karl-Theodor Junge
Vorsitzender
Telefon 0451/122 - 1017

Astrid Giese
Geschäftsstelle
Telefon 0451/122 - 1016
Fax 0451/122 - 1759
E-Mail: seniorenbeirat@luebeck.de
buergerschaft.luebeck.de/seniorenbeirat