Was bedeutet "Landschaftsschutzgebiet"?
In dieser Schutzgebietskategorie werden zumeist großflächige Landschaftsräume eingeordnet. Es sind Gebiete, die nicht nur wegen ihrer besonderen Natur, sondern vor allem auch zur Sicherstellung der Erholung der Bevölkerung unter Schutz gestellt werden.
In der Hansestadt Lübeck gibt es zurzeit 13 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 6.480 ha, das entspricht ca. 35 % des Stadtgebietes.
Die Ausweisung der Lübecker Landschaftsschutzgebiete richtet sich nach den Vorschriften des § 18 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein.
Laut dieses § 18 sind Landschaftsschutzgebiete Gebiete, in denen ein besonderer Schutz der Natur
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die naturverträgliche Erholung
erforderlich ist. Sie können durch Verordnung der unteren Naturschutzbehörde zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden.
Der Schutzzweck und die Verhaltensregeln für Erholungssuchende sind in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung geregelt.
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