Die städtische Naturschutzbehörde
Verwaltungsleute mit Kreativität

.. und der notwendigen Begeisterung, das Beste für Sie und die Lübecker Natur herauszuholen!
Was machen wir?
- Wir kümmern uns darum,
- dass Natur und Landschaft erhalten und entwickelt werden,
- dass die Lebensmöglichkeiten von Pflanzen und Tieren bestehen bleiben,
- dass der Naturhaushalt (Boden, Wasser, Luft, Klima, Tieren und Pflanzen) nicht dauerhaft oder schwerwiegend Schaden nimmt,
- dass das Bild der Lübecker Landschaft erhalten bleibt und Landschaftsschäden beseitigt werden.
- Wir sorgen für den Schutz besonders wertvoller Landschaftsteile
- Wir veranlassen Ausgleichsmaßnahmen in der Landschaft oder führen diese selbst durch
- Wir sind neben anderen Stellen zuständig für den Artenschutz
- Wir erkennen (zusammen mit der obersten Naturschutzbehörde) Naturerlebnisräume an

Michael Zeckel,
Teamleiter Arten-,
Biotop- und Landschaftsschutz
Eingriffe in die Natur werden von uns ökologisch begleitet und, wenn vertretbar, genehmigt. Oft werden wir als Naturschutzbehörde auch von anderen Behörden, wie zum Beispiel der Bauordnungsbehörde, zu Eingriffen befragt. Eingriffe in die Natur sind kurz und einfach gefasst alle Veränderungen, die der Natur oder der Landschaft Schaden zufügen können.
Eingriffe in die Natur sind nicht grundsätzlich verboten. Es muss aber in jedem Fall geprüft werden,
- ob ein Eingriff zugelassen werden kann,
- ob er bei geänderter Planung vermieden oder wenigstens verringert werden kann und
- welcher Ausgleich dafür erforderlich wird.
Als Ausgleich wird eine Maßnahme bezeichnet, die Natur und Landschaft verbessert, also zum Beispiel die Herstellung neuer Gewässer für den Naturschutz, die Neupflanzung von Hecken oder auch die Pflanzung von Bäumen.
Hier sehen Sie ein Beispiel einer Ausgleichsmaßnahme in Lübeck-Brodten.
