Bäume in Kleingärten sind nicht nach der geschützt. Landschaftsbestimmende Bäume, Bäume, die als Naturdenkmal ausgewiesen sind, Bäume mit Nestern oder Horsten von Schwarzstörchen, Reihern oder Greifvögeln oder Bäume mit großen Bruthöhlen dürfen trotzdem nicht ohne Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde gefällt werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter den Telefonnummern:
(0451) 122-39 26 oder
(0451) 122-39 61