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Ausbildung bei der Hansestadt Lübeck

StadtsekretärIn

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Einstellungstermin: nach Bedarf
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Einstellungsvoraussetzungen: Deutsche Staatsangehörigkeit oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
Höchstalter: 32 Jahre, Schwerbehinderte 40 Jahre
z. Zt. Zulassung nur nach vorgeschalteter Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, d. h. bei Vorliegen des Hauptschulabschlusses, vorherige Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, bei Vorliegen des Realschulabschlusses, Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bis zur Übernahmemöglichkeit (frühestens nach etwa 1 1/2 Jahren)
Freude am Umgang mit Menschen
Bereitschaft zur Teamarbeit
gute Deutschkenntnisse
Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften und an Bürotätigkeiten
Gliederung der Ausbildung: Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes sind ein 1-monatiger Einführungslehrgang, zwei 1,5-monatige Aufbaulehrgänge und ein 3,5-monatiger Abschlusslehrgang an der Verwaltungsakademie in Bordesholm zu absolvieren. Die praktische Ausbildung findet in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung statt, die alle zwei bis drei Monate gewechselt werden.

Zur Übersicht der aktuellen Ausbildungsentgelte und AnwärterInnen-Bezüge gelangen Sie hier.

Weitere Hinweise zu diesem Ausbildungsberuf können Sie der Broschüre "Zukunft gestalten - Berufsausbildung bei der Hansestadt Lübeck" entnehmen.


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