Ausbildung bei der Hansestadt Lübeck
StadtsekretärIn
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| Einstellungstermin: | nach Bedarf |
| Ausbildungsdauer: | 2 Jahre |
| Einstellungsvoraussetzungen: | Deutsche Staatsangehörigkeit oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union Höchstalter: 32 Jahre, Schwerbehinderte 40 Jahre z. Zt. Zulassung nur nach vorgeschalteter Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, d. h. bei Vorliegen des Hauptschulabschlusses, vorherige Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, bei Vorliegen des Realschulabschlusses, Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bis zur Übernahmemöglichkeit (frühestens nach etwa 1 1/2 Jahren) Freude am Umgang mit Menschen Bereitschaft zur Teamarbeit gute Deutschkenntnisse Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften und an Bürotätigkeiten |
| Gliederung der Ausbildung: | Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes sind ein 1-monatiger Einführungslehrgang, zwei 1,5-monatige Aufbaulehrgänge und ein 3,5-monatiger Abschlusslehrgang an der Verwaltungsakademie in Bordesholm zu absolvieren. Die praktische Ausbildung findet in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung statt, die alle zwei bis drei Monate gewechselt werden. |
Zur Übersicht der aktuellen Ausbildungsentgelte und AnwärterInnen-Bezüge gelangen Sie hier.
Weitere Hinweise zu diesem Ausbildungsberuf können Sie der Broschüre "Zukunft gestalten - Berufsausbildung bei der Hansestadt Lübeck" entnehmen.

