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Parken in der Neuen Hafenstraße nur noch von 20 bis 6 Uhr
090492L 2009-07-27


Zunehmender Verkehr: Tagsüber Halteverbot - durchgängige zweispurige Befahrbarkeit

In der Neuen Hafenstraße darf tagsüber nicht mehr geparkt werden. Bisher konnte im Bereich der Wohnbebauung auch am Tag geparkt werden. Wegen des zunehmenden Verkehrs und den erforderlichen Spurwechsel aufgrund parkender Fahrzeuge kommt es jedoch immer wieder zu kritischen Verkehrssituationen. Deshalb darf nur noch zwischen 20 und 6 Uhr das Fahrzeug auf der rechten Fahrspur abgestellt werden. Mit der neuen Regelung soll eine durchgängige zweispurige Befahrbarkeit der Neuen Hafenstraße gewährleistet werden. Eine entsprechende Beschilderung für den ruhenden Verkehr erfolgt in dieser Woche.

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite gilt das Halteverbot 24 Stunden am Tag. Hier gab es mit der alten Regelung jedoch auch keinen Bedarf.+++


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