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Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung?
080321L 2008-04-30


Stadt informiert am 7. Mai 2008 über die unterschiedlichen Möglichkeiten

Im Rahmen des monatlichen Gesprächskreises für pflegende Angehörige findet am Mittwoch, 7. Mai 2008, ein Vortrag mit anschließender Diskussion zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung statt. Die Veranstaltung im Marli-Café,
St. Annen-Straße 1, beginnt um 16 Uhr.

Jeder Mensch kann durch einen Unfall oder eine Krankheit in die Lage geraten, seine Dinge nicht mehr selbst regeln zu können. Silke Krüger von der Betreuungsstelle der Hansestadt Lübeck informiert darüber, was in solchen Situationen zu tun ist und welche Vorkehrungen man treffen kann. Angesprochen wird dabei die gesamte Bandbreite der Fragen: Was ist eigentlich, wenn ich mich nicht mehr um meine persönlichen Angelegenheiten kümmern kann, für mich Behördengänge zu erledigen und finanzielle Dinge zu regeln sind, ich nicht mehr mit meinem Arzt sprechen oder in eine Operation einwilligen kann? Wer sorgt dafür, dass meine Interessen und Rechte gewahrt bleiben? Entgegen weitverbreiteter Annahme sind Ehegatten, Kinder oder Eltern in einer solchen Situation nicht befugt, Entscheidungen für Angehörige zu treffen oder Unterschriften zu leisten.

Die öffentliche Diskussion hierüber nimmt einen zunehmend breiten Raum ein und die Begriffe Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung schwirren bunt durcheinander. Die Betreuungsstelle und die trägerunabhängige Pflegeberatungsstelle des Bereiches Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck wollen zu diesem Thema informieren und dazu beitragen, die herrschende Begriffsverwirrung aufzulösen.

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