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Schöffen und Jugendschöffen gesucht
080208R 2008-03-13


Hansestadt sucht Bürger und Bürgerinnen mit Lebenserfahrung und Urteilskraft

Im ersten Halbjahr 2008 sind bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2009 bis 2013 zu wählen. Gesucht werden in der Hansestadt Lübeck Frauen und Männer, die als Schöffen und Jugendschöffen am Amtsgericht und Landgericht Lübeck an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken wollen.

Die Bürgerschaft und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die erforderliche Zahl der Schöffen und Hilfsschöffen sowie Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen wählen wird.

Gesucht werden Bewerber, die in Lübeck wohnen und am 1. Januar 2009 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige , wie Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen.

Bewerbungsformulare sind an folgenden Stellen zu erhalten:

Die Unterlagen können auch per E-Mail angefordert werden unter der Mailadresse hildegund.schroeter@luebeck.de .Eine Rücksendung der Bewerbung als E-Mail ist jedoch nicht möglich.

Bewerbungsschluss ist der 25. April 2008. Ergänzende Auskünfte erteilt der Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Hildegund Schröter, Telefon (0451) 122 73 12. +++


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